Inklusion

Der Stadtjugendring Esslingen und seine Mitgliedsorganisationen fühlen sich dem Gedanken der Inklusion verpflichtet. Wir wollen die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung an unseren Angeboten ermöglichen und fördern.
Haben junge Menschen einen besonderen Unterstützungsbedarf so versuchen wir diesen gemeinsam möglich zu machen. Dafür stehen uns beispielsweise transportable Liegen und Rampen zur Verfügung. Außerdem vermitteln wir falls nötig Assistenzkräfte.

Um besser planen zu können, bitten wir den Bedarf rechtzeitig vor dem jeweiligen Angebot mit unserer Inklusionsbeauftragten abzustimmen: Danielle Gehr

Selbstverpflichtung des SJR Esslingen und seiner Mitgliedsverbände zur Gestaltung von inklusiven Angeboten

Wir werden uns bei der Planung und Durchführung unserer Veranstaltungen und Angebote um die nachfolgend aufgelisteten Punkte bemühen und verpflichten uns, diese möglichst weitgehend umzusetzen.

1. Ausschreibung

Da junge Menschen mit Handicap auch ohne betreuende Eltern an unseren Veranstaltungen teilnehmen sollen und wollen, bedarf dies einer rechtzeitigen Klärung des Transports und der Assistenz vor Ort. Deshalb werden wir unsere Veranstaltung langfristig ausschreiben.
Weiterhin werden wir in den Ausschreibungen aktiv und offensiv darauf hinweisen, dass Menschen mit Handicap selbstverständlich daran teilnehmen können und sollen.

2. Elternarbeit

Die Teilnahme an Veranstaltungen von jungen Menschen mit Handicap bedarf zunächst einer Vertrauensbildung bei deren Eltern. Denn diese benötigen die Sicherheit, dass Ihre Töchter und Söhne gut betreut sind. Daher benennen wir eine/n Ansprechpartner/in, die vor der Veranstaltung mit den Eltern das Gespräch sucht, um die Details der Teilnahme am Angebot zu klären. Gegebenenfalls ist auch ein Gespräch der Assistenzkraft mit den Eltern hilfreich.

3. Assistenzkräfte

Je nach Grad der Behinderung benötigen die jungen Menschen mit Handicap eine Assistenz, die ihnen die Teilnahme an der Veranstaltung oder Aktion gewährleistet. Wir organisieren bei Bedarf eine qualifizierte Assistenz. Eine Möglichkeit der Finanzierung ist über die Pflegekasse (abzurechnen mit der Lebenshilfe Esslingen – ein Kooperationsvertrag hierzu besteht, den der sjr auch stellvertretend für seine Mitgliedsverbände abgeschlossen hat).

4. Barrierefreiheit

Bauliche Barrierefreiheit (bspw. keine Treppen oder Schwellen, Behindertentoilette) zum und auf dem Veranstaltungsgelände ist Voraussetzung für die Teilnahme von Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Wenn Barrierefreiheit beispielsweise aus baulichen Gründen nicht gewährleistet werden kann, bemühen wir uns um Alternativen. Beispielsweise um Helfer/innen, die die/den Rollstullfahrer/in samt Rolli in den Veranstaltungsraum tragen. Andere Aspekte neben der baulichen Barrierefreiheit sind mitzudenken (Bsp. für Menschen mit Sehbehinderung oder barrierefreie Webseiten etc.).

5. Behindertentoilette

Selbstverständlich benötigen auch Rollstuhlfahrer/innen einen Zugang zu einer Toilette. Um die Veranstaltung unbeschwert zu genießen brauchen sie die Gewissheit, eine Behindertentoilette schnell erreichen zu können. Aus diesem Grund sollte diese für die Rollstuhlfahrer/innen in max. 5 Minuten zu erreichen sein.
Da fest eingerichtete Behindertentoiletten leider häufig als Abstellraum missbraucht werden, werden wir die Toiletten vor der Veranstaltung auf Ihre Zugänglichkeit überprüfen.

6. Wickelmöglichkeit

Für manche Menschen mit Behinderung wird eine Liege benötigt, um diese wickeln zu können. Die Notwendigkeit hierfür werden wir im Vorgespräch abklären. Insbesondere bei älteren Kindern und Jugendlichen denken wir dabei auch an unseren eigenen Rücken und bemühen uns um einen einfachen Wechsel von Rolli zu Liege. Die Liege muss das Gewicht eines erwachsenen Menschen tragen können. Zwei mobile Liegen können beim SJR ausgeliehen werden.
Da es sich beim Wickeln um einen sehr intimen Vorgang handelt, denken wir bei der Wickelmöglichkeit besonders an die notwendige Diskretion, beispielsweise muss die Liege für die Öffentlichkeit nicht einsehbar sein.

7. Austausch und Kooperation

Die Gestaltung von inklusiven Angeboten ist ein Lernfeld für uns alle. Daher wollen wir uns zukünftig über unsere Erfahrungen austauschen und so unsere Angebote im Sinne der Inklusion kontinuierlich weiterentwickeln. Falls notwendig und sinnvoll werden wir weiterhin den Kontakt und die Kooperation mit Einrichtungen suchen, die Erfahrung in der Arbeit mit jungen Menschen mit Handicap sowie deren Eltern haben.