Mitglied werden

Wie kann meine Jugendorganisation Mitglied beim SJR Esslingen werden?

Laut unserer Satzung kann bei uns jede Jugendorganisation (Verein, Verband oder Initiative) aus der Stadt Esslingen Mitglied werden, die sich mit Jugendarbeit im Sinne des SGB VIII beschäftigt.
Ebenso können die Jugendorganisationen der im Landtag von Baden-Württemberg oder im Gemeinderat der Stadt Esslingen vertretenen Parteien Mitglied werden.

Über die Aufnahme eines neuen Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit. Folgende Bedingungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Es gibt bei der Jugendorganisation min. 7 aktive Mitglieder unter 27 Jahre.
  • Die Jugendorganisation muss Jugendarbeit in Esslingen machen.
  • Die Aufnahme wurde schriftlich beim Vorstand des SJR unter Vorlage einer Satzung oder Ordnung beantragt.

Welche Rechte hat man als Mitglied?

Jede Mitgliedsorganisation hat Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und darf damit über die Entwicklungen der Esslinger Jugendarbeitslandschaft mitentscheiden.
Die Mitgliedsorganisationen werden regelmäßig über lokale und überregionale Entwicklungen informiert, die die Jugendarbeit betreffen.
Es können Anträge auf Städtische Fördermittel gestellt werden.
Der SJR ist eine wichtige Vernetzungsinstitution für seine Mitgliedsorganisationen und organisiert regelmäßig Veranstaltungen bei denen sich die Mitgliedsorganisationen beteiligen und präsentieren können.

Und welche Pflichten?

Die Mitgliedsorganisationen sind verpflichtet, regelmäßig an den Mitgliederversammlungen des SJR teilzunehmen und sich für gemeinsame Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Dafür hat jede Mitgliedsorganisation eine_n Delegierte_n und eine_n Vertreter_in namentlich der SJR Geschäftsstelle zu benennen.